Haushaltssatzung des Trinkwasserverbandes Stader Land für das Wirtschaftsjahr 2026
Aufgrund der §§ 112 ff des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), jeweils in der zzt. geltenden Fassung, und des § 14 der Verbandsordnung des Trinkwasserverbandes Stader Land vom 15.12.2005 (Amtsblatt
für den Landkreis Stade Nr. 3/2006, Seite 14) in der zzt. geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 03.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
im Erfolgsplan
bei Erträgen von 19.554.230 EUR
und Aufwendungen von 19.554.230 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 15.105.000 EUR
in den Ausgaben auf 15.105.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzplan erforderlich ist, wird auf 8.570.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden für 25.250.000 EUR veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
Dollern, 03.12.2025
Trinkwasserverband Stader Land
Hinck Burghartz
Verbandsvorsitzender Geschäftsführer
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der Haushaltssatzung wurde
durch Verfügung des Landkreises Stade vom 12.12.2025 -10-15 51 01 (82)- erteilt.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2, Satz 3 NKomVG vom 05.01.2026 bis
16.01.2026 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle in Dollern während der Dienst-
stunden öffentlich aus. Außerdem kann der Haushaltsplan auf der Homepage
eingesehen werden.
Dollern, 18.12.2025