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FAQ - Fragen & Antworten
Fragen zum Hausanschluss
Wie beantrage ich einen Wasserhausanschluss?
Ein Wasserhausanschluss wird mit dem Formular „Antrag auf Versorgung mit Trink- und Betriebswasser“ beantragt und sollte spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Herstellungstermin eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Anmeldung einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988
- durch zugelassenes Installationsunternehmen
- inklusiver Schemaskizze und/oder Berechnung
- bei auswärtigen Installateuren inklusive Kopie des Installateur Ausweises
- Grundrisspläne im Maßstab 1:100, aus denen die Lage der Hauseinführung erkenntlich ist (alle Etagen)
- Amtlicher Lageplan mit Nachweis der Grundstücksgröße im Maßstab 1:500 und Flurstücks Bezeichnung (Neubau muss eingezeichnet sein)
- Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges oder einer Kopie des Kaufvertrages
Nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden und der Bau begonnen wurde, erhalten Sie eine Vorauszahlungsrechnung mit den zu erwartenden Kosten. Sobald diese Rechnung bezahlt wurde, wird eine Tiefbaufirma mit der Herstellung des Hausanschlusses beauftragt. Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Abschlussrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten.
Der Wasserzähler kann vom ausführenden Installateur mit einer Fertigmeldung abgerufen werden, sobald die Trinkwasseranlage gebrauchsfertig ist.
Wie beantrage ich einen Bauwasseranschluss?
Einen Bauwasseranschluss beantragen Sie ebenfalls mit dem Formular „Antrag auf Versorgung mit Trink- und Betriebswasser“. In der Regel werden das Bauwasser und der spätere Hausanschluss gleichzeitig mit nur einem Formular beantragt. Sollte bei der Antragsstellung das ausführende Installationsunternehmen noch nicht feststehen, kann die Trinkwasseranmeldung unter Umständen nachgereicht werden. Beim Bauwasseranschluss ist keine Vorauszahlung zu leisten. Sie erhalten jeweils eine Rechnung für den Ein- und Ausbau des Schachtes sowie nach dem Schachtausbau für die Miete und das verbrauchte Wasser.
Wie beantrage ich die Stilllegung oder den Wegfall eines Hausanschlusses?
Eine Stilllegung oder ein Wegfall wird mit dem Formular „Antrag auf Stilllegung / Wegfall“ beantragt. Beides muss grundsätzlich vom aktuellen Grundstückseigentümer unterschrieben werden und sollte 14 Tage vor dem gewünschten Termin beantragt werden.
Wie beantrage ich einen Abwasserunterzähler („Gartenzähler“)?
Ein Abwasserunterzähler, der das Wasser zählt, welches nicht in den Abwasserkanal geleitet wird, wird mit dem Formular „Antrag auf Einbau eines Abwasserunterzählers“ beantragt. Alle notwendigen Informationen zum Einbau und zu den Kosten finden Sie im Infobrief, der im Antrag enthalten ist.
Grundsätzlich muss der Antrag immer vom Hauseigentümer gestellt werden. Damit sich der Abwasserunterzähler finanziell rechnet, sollten die eingesparten Abwassergebühren die Kosten für den zusätzlichen Zähler überschreiten. In der Regel beginnt das bei einem jährlichen Wasserverbrauch im Außenbereich von 7-8 m³, abhängig vom Abwasserpreis der jeweiligen Gemeinde.
Allerdings ist der Trinkwasserverband Stader Land nicht in allen Mitgliedsgemeinden für den Einbau sowie die gesetzlich vorgeschriebene Auswechselung der Abwasserunterzähler zuständig.
Dies gilt nur für die Samtgemeinden Nordkehdingen, Oldendorf/Himmelpforten und Harsefeld, die Gemeinde Drochtersen, den Abwasserzweckverband für Bützfleth/Assel, sowie die HSE für die Gemeinden Horneburg, Lühe und Jork.
Nicht zuständig für den Einbau ist der Trinkwasserband Stader Land in der Samtgemeinde Fredenbeck, bei der Abwasserentsorgung Stade sowie der Stadtentwässerung Buxtehude; dort wenden Sie sich bitte direkt an den Abwasserentsorger.
Wie gehe ich bei einem Defekt / Rohrbruch in der Hausinstallation vor?
Bitte informieren Sie umgehend ein Installationsunternehmen, die den Defekt / Rohrbruch orten und beheben. Zusätzlich informieren Sie bitte Ihre Hausratversicherung, um die Übernahme der Mehrkosten zu klären. Sofern der Versicherungsschaden nicht übernommen wird, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bestätigung der Versicherung, dass der Mehrverbrauch für Trinkwasser und Abwasser nicht übernommen wird
- Rechnung des Installateurs, der den Schaden behoben hat
- Nachweis des Installateurs, dass der Mehrverbrauch in das Erdreich versickert, ist
- Aktueller Wasserzählerstand
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob eine eventuelle Erstattung von Trink- und Abwassergebühren erfolgen kann.
Fragen zum Trink- und Abwasser
Wie teile ich einen Eigentumswechsel (Kauf/Verkauf eines Hauses) mit?
Ein Eigentümerwechsel wird mit dem Formular „Eigentümerwechsel“ beantragt und sollte unverzüglich nach der Schlüsselübergabe angezeigt werden. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht notwendig.
Nach Vorlage der benötigten Daten erhält der Verkäufer eine Schlussrechnung und der Käufer eine Vertragsbestätigung.
Wie teile ich den Auszug eines Mieters mit?
Der Auszug eines Mieters wird mit dem Formular „Mieterabmeldung“ beantragt und sollte unverzüglich nach der Schlüsselübergabe angezeigt werden. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht notwendig.
Nach Vorlage der benötigen Daten erhält der Mieter eine Schlussrechnung und der Eigentümer eine neue Vertragsbestätigung.
Wie melde ich mich als Mieter an?
Eine Anmeldung vom Mieter ist direkt nicht möglich. Dieses liegt in der Verantwortung des Vermieters/ Eigentümers und kann mithilfe des Formulars „Mieteranmeldung“ beantragt werden.
Wie melde ich als Eigentümer meinen Mieter an?
Eine direkte Abrechnung mit den Mietern ist nur möglich, wenn eine Mietvereinbarung erteilt wird. Diese Vereinbarung beinhaltet die Regelung, dass der Grundstückseigentümer in jedem Fall für die Zahlung der Entgelte aus dem Wasserbezug und gegebenenfalls der Gebühren für die Abwasserentsorgung haftet. Ein einmaliger Verwaltungskostenanteil ist in Höhe von 17,85 € zu entrichten.
Diese Vereinbarung ist nicht als Download verfügbar und muss schriftlich vom Vermieter / Eigentümer beim TWV beantragt werden. Hierfür verwenden Sie gern das Formular „Mieteranmeldung“.
Wie ändere ich meine Postanschrift?
Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, teilen Sie uns dies schriftlich (E-Mail/Brief) oder telefonisch mit. Geben Sie bitte Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer an.
Wie teile ich eine Namensänderung mit?
Namensänderungen sind schriftlich mit einem entsprechenden Nachweis (wie zum Beispiel einem Grundbuchauszug), unter Angabe der Kunden-/ und Verbrauchsstellennummer mitzuteilen.
Wie beantrage ich ein SEPA-Lastschriftverfahren?
Um Ihre Bankverbindung zu erfassen, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat. „SEPA-Lastschriftformular Trink- und Abwasser“. Dieses finden Sie auf unserer Homepage und ist ausschließlich vom Vertragspartner auszufüllen und zu unterschreiben.
Wie ändere ich meinen zweimonatlichen Abschlag?
Sie können jederzeit telefonisch unter 04163/818-210 oder schriftlich per E-Mail an abrechnung@twv-staderland.de Ihren Abschlagsbetrag anpassen lassen.
Wo finde ich die Werte der Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet des TWV Stader Land?
Sie können die Ergebnisse der Trinkwasseranalyse gemäß der Trinkwasserverordnung „hier“ einsehen.
Für welche Ortschaften werden die Abwassergebühren vom Trinkwasserverband abgerechnet?
Der Trinkwasserverband Stader Land rechnet für einige Ortschaften die Abwassergebühren im Auftrag des Abwasserentsorgers ab. Bitte entnehmen Sie dies der Liste „Abrechnung der Abwassergebühren für unsere Gemeinden“
Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Abwasserentsorger. Bei Änderungen bezüglich der Abrechnung nach Personen und Änderungen der Grundgebühren sind diese entsprechend dort anzuzeigen. Die Änderungen werden dann automatisch dem Trinkwasserverband übermittelt.
Für die Anschlussnehmer der ehemaligen Samtgemeinde Oldendorf ist der Trinkwasserverband Stader Land zuständig. Für Fragen steht die Abteilung Trink- und Abwasserabrechnung zur Verfügung. 04163/ 818-210 oder abrechnung@twv-staderland.de
Wie übermittle ich den aktuellen Wasserzählerstand?
Der Wasserzählerstand kann auf der Homepage „https://www.selbstableser.de/twv/„, per E-Mail oder telefonisch übermittelt werden.
Wie lese ich den aktuellen Wasserzählerstand bei einem elektronischen Wasserzähler richtig ab?
Zur Ablesung Ihres elektronischen Wasserzählers gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Deckel des Wasserzählers
- Auf dem Display erscheinen nun unten links unterschiedliche Anzeigefelder von 01-05
- Im Anzeigefeld 01 wird der aktuelle Wasserzählerstand angezeigt, bitte teilen Sie uns diesen vollständig mit
- Sofern das Anzeigefeld zwischenzeitlich wechselt, haben Sie die Möglichkeit die optische Taste zu drücken, um das richtige Anzeigefeld zu wählen
Warum wird die Jahresverbrauchsabrechnung Mitte des Jahres erstellt und nicht zum 31.12. des Jahres abgerechnet?
Welche Gründe gibt es für einen erhöhten Wasserverbrauch?
Prüfen Sie vorab den aktuellen Wasserzählerstand. Stimmt dieser mit der aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung überein oder handelt es sich um einen Übermittlungsfehler?
Lebt die gleiche Anzahl an Personen im Haushalt? Oder gab es hier eine Änderung?
Wurde der Teich oder Pool neu befüllt, der Garten neu angelegt und vielleicht dadurch mehr Wasser verbraucht?
Ist ein Defekt / Rohrbruch in der Hausinstallation bekannt? Zum Beispiel tropfende Wasserhähne oder laufende Toilettenspülung.
Fragen zum elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul
Wann erfolgt die Umstellung und wie funktioniert der zum elektronische Wasserzähler mit Funkmodul?
Die bisherigen mechanischen Hauswasserzähler werden seit dem 01.01.2023 durch funkauslesbare Ultraschallzähler ersetzt. Das ermöglicht eine Fernauslesung ihrer Zählerstände, Ablesetermine und Zählerkarten gehören zukünftig der Geschichte an. Ihren Wasserverbrauch können Sie selbstverständlich auch weiterhin jederzeit ganz einfach auf dem Display ablesen. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren werden die rund 49.000 verbauten mechanischen Wasserzähler schrittweise auf moderne Ultraschallzähler umgestellt. Erst wenn alle Zählergetauscht sind, erfolgt die elektronische Ablesung in ca. 3 Jahren. Die Fa. C+K aus Sottrum wird bis dahin weiterhin ihr Zählerstande ablesen.
Die Funkübertragung erfolgt dabei mit einem verschlüsselten Funksignal nach dem, gemäß dem Bundesamt für Sicherheits- und Informationstechnik (BSI), aktuell höchsten Sicherheitsstandard für Wasserzähler. Die Mitarbeiter des Trinkwasserverbandes Stader Land „sammeln“ diese Daten bei der Zählerablesung ein, indem sie die jeweiligen Straßen mit speziellen Datenreceivern durchfahren. Personenbezogene Daten werden vom Zähler nicht übermittelt. Die Zusammenführung der Ablesedaten mit ihren personenbezogenen Daten erfolgt erst bei der Integration in unser Abrechnungssystem.
Welche Vorteile hat ein Funkwasserzähler?
Der Funkwasserzähler hat folgende Vorteile:
- Die Zählerstände werden nicht mehr persönlich abgelesen, aufwändig erfasst und übermittelt. Die Ultraschallmesstechnik misst den Verbrauch zuverlässig und sehr genau.
- Die Funkfunktion ermöglicht die Fernauslesung der Zählerstände. Terminabsprachen und Übertragungsfehler entfallen.
- Im Vergleich zu den heutigen Wasserzählern besitzen die Ultraschallzähler keine beweglichen Teile mehr. Das heißt, die neuen Wasserzähler weisen einen deutlich geringeren Verschleiß auf und sind weniger stör- und reparaturanfällig.
- Ein weiterer Vorteil ist, dass die neuen Wasserzähler auf mögliche Störungen aufmerksam machen. Z.B. Rückwärtslvolumen, Frostgefahr, Dauerdurchfluss, Zählerausbau, Luft in der Leitung
- Die neuen Ultraschallwasserzähler können bis zu 12 Jahre im Netz bleiben (je nach eichrechtlichen Vorgaben).
Warum haben wir uns für den Einsatz von Funkwasserzählern entschieden?
Der Einsatz von auslesbaren Funkwasserzählern ermöglicht eine deutlich effizientere Zählerablesung. Hierbei werden tagesgenaue Zählerdaten gewonnen, ohne Risiko von Ablese- und Übermittlungsfehlern. Ihre Verbrauchsabrechnung wird stichtagsgenau ausgewiesen. Eine erhöhte Lebensdauer sowie eine längere Eichgültigkeit ist beim Einsatz der elektronischen Funkwasserzähler ebenso gegeben.
Wie hoch ist die Funkbelastung?
Der verwendete Ultraschallzähler sendet ein Funksignal mit einer Sendeleistung von ~25 Milliwatt. Alle 20 Sek. wird für 0,01 Sek. ein Signal ausgesendet.
Beispielsweise arbeiten WLAN-Router mit ca. 100 Milliwatt, schnurlose DECT-Telefone mit ca. 250 Milliwatt und Mobiltelefone mit ca. 1.000 Milliwatt.
Welche Dateninhalte werden übermittelt?
Der Funkwasserzähler ermöglicht Messergebnisse in Echtzeit. Die relevanten Verbrauchswerte werden als Datenpaket abgespeichert und per Funksignal an die Datenreceiver gesendet. Das versendete Datenpaket beinhaltet unter anderem folgende Inhalte: Zählernummer, aktuelle Datums- und Zeitangabe, Verbrauchsstände wie beispielsweise Gesamtvolumen, Vorwärtsvolumen, Rückwärtsvolumen und minimaler/maximaler Durchfluss. Auch Temperaturangaben, etwaige Fehlermeldungen und der Systemstatus des jeweiligen Zählers werden übermittelt.
Wie ist die Datensicherheit?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund können wir Ihnen versichern, dass die Datenpakete einzeln verschlüsselt werden und diese keinerlei Rückschlüsse auf ihr persönliches Nutzerverhalten zulassen. Die elektronische Übertragung erfolgt mit einer 128 Bit AES-Verschlüsselung , welche für jeden Zähler individuell ist. Die Funkwasserzähler bedienen sich dabei einem Sicherheitskonzept, das die höchste Datensicherheit garantiert und den Anforderungen des „Deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) entspricht.
Was kostet der Austausch des Wasserzählers?
Der Austausch des Zählers ist kostenlos! Wie die herkömmlichen mechanischen Zähler sind auch die modernen Ultraschall-Wasserzähler Eigentum des Trinkwasserverbandes Stader Land. Sie als Anschlussnehmer zahlen, wie bisher, lediglich die Grundgebühr für die Messeinrichtung.
Kann ich meinen Wasserzähler selbst ablesen?
Wie bisher bei ihrem alten mechanischen Wasserzähler können Sie bei ihrem Neuen den Verbrauch weiterhin selbst ablesen. Dieser wird ihnen digital im Display angezeigt und ist deutlich benutzerfreundlich.
Was kann ich auf dem Display des Funkwasserzählers ablesen?
- CE-Kennzeichnung
- Jahr der Konformitätserklärung
- Art der Prüfbescheinigungsnummer
- Seriennummer und DM-Code des Zählers
- Optische Taste
- Positionierungshilfe für Optokopf
- Druckverlustklasse
- Maximal zulässiger Druck
- Metrologische Klasse
- Schutzklasse
- Temperaturklasse
- Artikelnummer
- Kommunikationsschnittstellen
- Batterielebensdauer
- Dynamikbereich
- Nennweite
- Dauerdurchfluss
- Typenbezeichnung
- Adresse des Herstellers
- Getrennte Sammlung für elektrische und elektronische Geräte des Produkts
- Marke des Herstellers
- Herstellungsjahr
- Durchflussrichtung des Wassers
- Handelsname des Produkts
Wie erfolgt die elektronische Ablesung?
Die Mitarbeiter des Trinkwasserverbandes Stader Land „sammeln“ diese Daten bei der Zählerablesung ein, indem sie die jeweiligen Straßen mit speziellen Datenreceivern durchfahren.